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   BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83   

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BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83 (https://dejure.org/1986,8310)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1986 - 7 C 72.83 (https://dejure.org/1986,8310)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1986 - 7 C 72.83 (https://dejure.org/1986,8310)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über den Halter eines Personenkraftwagens - Belästigung durch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr - Observation aus einem Kraftfahrzeug - Berechtigtes Interesse an einer Auskunft über den Halter eines Kraftwagens - Berechtigtes Interesse an einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
    Die Richtigkeit dieser Ansicht folgt daraus, daß die begehrte behördliche Entscheidung, Auskunft gemäß § 26 Abs. 5 StVZO zu erteilen, einen Verwaltungsakt, nämlich die Regelung eines Einzelfalls des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Außenwirkung zum Gegenstand hat (vgl. Urteil vom 25. Februar 1969 in BVerwGE 31, 301, 307) [BVerwG 25.02.1969 - I C 65/67], und daß es sich hier somit um eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO handelt.

    Soweit ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse in Betracht kommt, ist das Auskunftsverweigerungsrecht den Grundsätzen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu entnehmen (vgl. BVerwGE 31, 301, 306) [BVerwG 25.02.1969 - I C 65/67].

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
    Eine Observation - d.h. die systematische Beobachtung einer Person, die es ermöglicht, eine Vielzahl von Informationen über den Observierten zu erlangen - kann in die geschützte Privatsphäre und damit in das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Betroffenen eingreifen (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.).

    Der Schutz privater Belange wird aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfGE 65, 1, 41 f.), er ist für das Verwaltungsverfahren in § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) ebenso wie in § 30 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg - LVwVfG - vom 21. Juni 1977 (GBl. S. 227) als gegen die Behörde gerichteter "Geheimhaltungsanspruch mit Offenbarungsvorbehalt" (hierzu besonders Knemeyer in NJW 1984, 2241, 2243) normiert worden.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
    Zwar ist die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeitsweise und der Erkenntnismittel der für die innere oder äußere Sicherheit des Bundes und der Länder tätigen Behörden im öffentlichen Interesse anzuerkennen und schutzwürdig; das trifft sowohl für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes als auch für die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane zu (vgl. BVerfGE 57, 251, 284) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 B 172.82

    Beschwerde gegen Verweigerung der Aktenvorlage im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
    Solche Gründe müssen aber - jedenfalls im Verfahren ihrer gerichtlichen Überprüfung - so einleuchtend dargelegt werden, daß sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkannt werden können (vgl. BVerwGE 66, 233, 236) [BVerwG 29.10.1982 - 4 B 172/82].
  • BVerwG, 30.01.1970 - VII C 49.69
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
    Die Pflicht zur Darlegung des im Einzelfall vorliegenden berechtigten Interesses, die § 26 Abs. 5 StVZO der auskunftbegehrenden Privatperson für die Erteilung einer beantragten Auskunft auferlegt, ist erfüllt, wenn der Tatsachenvortrag des Antragstellers erkennen läßt, daß er durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt und deshalb aus vernünftigen Erwägungen daran interessiert ist, den Namen und die Anschrift des Halters und sonstige für ihn notwendige Tatsachen über das Kraftfahrzeug zu erfahren (Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 C 49.69 - in Buchholz 442.16 § 26 StVZO Nr. 1).
  • BVerwG, 18.07.1984 - 7 B 195.83

    Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Sie kann gemeinsam mit den bereits anhängigen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 71.83 und BVerwG 7 C 72.83 zur Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfrage führen, welche Anforderungen an die "Darlegung eines berechtigten Interesses" im Sinne des § 26 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu stellen sind, von der diese Vorschrift die beantragte Auskunft der Zulassungsstellen aus den Kraftfahrzeugkarteien abhängig macht.
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